Messtechnisch sind diese fast identisch. Bei eichfähigen Waagen sind einige Dinge gesetzlich vorgeschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften etc.
Analysenwaagen haben die Eichklasse I
Präzisionswaagen haben die Eichklasse II
Industriewaagen haben die Eichklasse III,
Ladenwaagen haben die Eichklasse III
2 Jahre
Gewichte der Justiertoleranz E2: 4 Jahre
Gewichte der Justiertoleranz F1 & F2: 4 Jahre
Gewichte der Justiertoleranz M1 - M3: 4 Jahre
Kontrollgewichte - alle Klassen: 1 Jahr
Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch die Bauartzulassung dokumentiert. Vorab werden die Waagen durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt einer eichtechnischen Prüfung unterzogen. Sie umfasst sowohl messtechnische als auch gerätespezifische Anforderungen.
Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
1. im geschäftlichen Verkehr; wenn der Preis einer Ware durch Wägung ermittelt werden soll
2. bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
3. zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen; ferner bei Sachverständigen, Gutachten für Gerichte.
4. bei der Herstellung von Fertigpackungen
Nach jeder bestandenen Eichprüfung wird die Waage vom Eichbeamten mit einer Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).
Ein Etikett, Anhänger, Stempelaufdruck, eine geätzte Prägung oder eine vergleichbare Kennzeichnung, mit der die offizielle Eichung der Waage bestätigt wird.
Die von einer Wägezelle ausgegebenen Messwerte (Diagramm), die mit Prüfgewichten ermittelt werden
Eichpflichtige (oft auch als "zugelassen" bezeichnete) Anwendungen sind gesetzlich vorgeschrieben und treten normalerweise dort auf, wo Produkte öffentlich nach ihrem Gewicht bzw. ihrer Anzahl verkauft werden. Die am besten nachvollziehbare Anwendung ist die Preisberechnung im Einzelhandel: hierbei wird ein Lebensmittel in einer Verpackung an einen Kunden verkauft und das Nettogewicht des Lebensmittels mit einem Preis pro pound bzw. kg multipliziert. Den meisten Verbrauchern erleben das in Supermärkten, Feinkostgeschäften, Fleischereien und Hofläden, und die jeweilige Waage kann allein auf der Ladentheke stehen oder in eine Scannerkasse integriert sein. In allen Fällen jedoch muss das Waagenmodell von einem Prüflabor getestet und zertifiziert/zugelassen sein. Die eigentlich verwendete Waage wird von einer amtlichen Stelle kalibriert, geprüft und mit dem Prüfsiegel versehen.
Einige häufige eichpflichtige Anwendungen sind:
Der allgemein geltende internationale Standard ist OIML, der wie NTEP die Standards setzt und Zulassungen für Wägeeinrichtungen genehmigt. Jedes teilnehmende Land darf dann die OIML-Norm in geringfügig veränderter Form umsetzen, aber im Grossen und Ganzen bietet die OIML-Norm eine weltweite Basis für die Zulassung von Waagen.
Nutzen Sie unser kleines Lexikon um sich viele Begriffe aus der Welt der Waagen & Preisauszeichnung erklären zu lassen.
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